Abteilung 37.2 Vorbeugender Gefahrenschutz

Der Vorbeugende Gefahrenschutz ist Teil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und hat im Brandfall u. a. folgende Ziele zu erfüllen:

  • Verhinderung der Entstehung eines Brandes
  • Verhinderung der Ausbreitung von Feuer
  • Verhinderung der Ausbreitung von Rauch
  • Sicherstellung der Rettung von Menschen und Tieren
  • Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten

Diese Schutzziele werden durch folgende Maßnahmen erreicht:

  • Baulicher Brandschutz
  • Technische Anlagen für den betrieblichen Brandschutz
  • Betrieblich – organisatorische Maßnahmen

Die Summe dieser Maßnahmen, die ineinandergreifen, ergibt das Brandschutzkonzept für die bauliche Anlage.

Die Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz der Feuerwehr Kaiserslautern gliedert sich in drei Gruppen:

37.2.1 Baugenehmigungsverfahren

37.2.2 Gefahrenverhütungsschau

37.2.3 Brandschutzerziehung/ Brandschutzunterweisung

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