Zweites Einstiegsamt Feuerwehr

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Gesellenprüfung in einem Handwerk (gemäß § 31 Handwerksordnung) oder eine vergleichbare Abschlussprüfung nach § 37 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz
  • Festgestellte physische und psychische Gesundheit, die für den Feuerwehrdienst geeignet ist
  • Körperliche und geistige Eignung sowie eine geeignete Persönlichkeit
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung
  • Besitz des Führerscheins Klasse B
  • Bereitschaft zum Erwerb des Führerscheins der Klasse C (E) bis zum Ende der Ausbildung

Ausbildung:

Die 18-monatige Grundausbildung erfolgt im Referat Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Kaiserslautern, im Einsatzdienst der Wachabteilungen und an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz in Koblenz. Während der Ausbildung sind verschiedene Ausbildungsabschnitte und Praktika zu absolvieren, einschließlich der Ausbildung zum Rettungssanitäter und zum Rettungsschwimmer. Der Vorbereitungsdienst endet mit einer Laufbahnprüfung durch die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie des Landes Rheinland-Pfalz.

Besoldung:

Die Einstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe mit der Dienstbezeichnung „Brandmeisterin/Brandmeister“. Die Besoldung richtet sich nach A 7 des Landesbesoldungsgesetzes. Von diesem Betrag wird die Lohnsteuer abgeführt. Ein Sozialversicherungsbeitrag entfällt, da Beamte nicht sozialversicherungspflichtig sind. Beamte sollten eine private Krankenversicherung abschließen und haben Anspruch auf Beihilfe.

Einstellungsverfahren:

Bei Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen erfolgt nach Eingang der Bewerbung ein Einstellungsverfahren, bestehend aus einer Überprüfung der körperlichen und sportlichen Leistungsfähigkeit (analog zum Test der Sporthochschule Köln), einem praxisbezogenen Test und einem Bewerbungsgespräch. Nach einer erfolgreichen Einstellung folgen eine amtsärztliche und eine betriebsmedizinische Untersuchung. Anschließend erfolgt die Verbeamtung auf Probe.

Einstellungstermine/Stellenangebote:

Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern.

In der Regel erfolgen Einstellungen zum 01.04. oder 01.10.