In der Geschichte aller alten Städte befinden sich zahlreiche Aufzeichnungen über verheerende Feuersbrünste, sowohl zu Kriegs- als auch zu Friedenszeiten. Schon die leichte Bauart der Häuser, Fachwerkbauten mit Strohbedeckung, enge winklige Straßen, mangelhafte Einrichtung der Feuerstellen waren zwingender Anlass, dem Feuerlöschwesen die größte Aufmerksamkeit entgegenzubringen.
Auch Altlautern, im Mittelalter schon mit Mauern und Gräben umgeben, gegen äußere Feinde von einer wehrhaften Bürgerschaft geschützt, hatte oft gegen das erbarmungslose Schadenfeuer schwer zu kämpfen.
Welcher Art die Feuerlöscheinrichtung der frühesten Zeit waren, darüber fehlt der Nachweis. Die am weitesten zurückliegende Urkunde ist der Türmereid im roten Buch (15. Jahrh.). Nach dessen Wortlaut war der Türmer verpflichtet, alle Stunden bei Tag und Nacht nach vier Seiten Umschau zu halten, um bei Tag die Annäherung bewaffneter Haufen durch Zuruf dem Torwächter anzuzeigen, damit er das Tor schließen könnte, bei Nacht die Stunden anzublasen und, wenn Feuer ausgeht, zu klenken.
Die Torwache musste, sobald der Turmwächter das Feuerzeichen gegeben hatte, nach der Stiftskirche laufen, um die Sturmglocke anzuziehen. Ertönte das Sturmeszeichen, war bei der altherkömmlichen militärischen Organisation jedem Bürger sein Platz und seine Funktion angewiesen.
Welcher Art diese gewesen, ersehen wir aus den Ratsprotokollen vom Jahr 1597 und wollen daher die Eintragung hier im Wortlaut folgen lassen.
Es ist kein besondere schriftliche Feuerordnung allhie zu befinden, Sondern der Anstalt zu Feuersnöten geordnet. Wann Feuer ausgeht, so pflegt man zu Stürmen, als dann seyndt Bürgermeister und Rhadt uffs Rhathaus beschieden. Und aus jeder Zunfft etliche verordnet, die ihren Thürmen zulauffen und etliche so den Porten zulauffen; es sey bey tag oder bey nacht. Und da die selbigen bey tag offen befunden, werden sie zugeschlagen. Solche aber von der Bürgerschaft seyndt unter das Rhathaus beschieden, die solche weichen nicht von dannen, sie seyen denn abgemerkt, desgleichen seyndt auch etliche zu Feuerpfannen verordnet, welche dieselben anzünden, die anderen lauffen mit Feuerhaken Aimer und Zuber dem Feuer zu.
Der Bürgermeister allhie
So einfach diese Feuerlöschordnung auch lautet, so war sie sicher den damaligen Verhältnissen angepaßt und auch leicht durchzuführen.
Zur näheren Erläuterung diene folgendes: Wer sich als Bürger anmeldete, musste mit der vorschriftsmäßigen Armatur versehen auf dem Rathaus erscheinen und wurde der Rotte zugewiesen, zu welcher seine Zunft eingeteilt war. Jeder Zunft war einer der Stadttürme übergeben, den sie im Notfall zu besetzen und zu verteidigen hatte. Sobald also alarmiert wurde, hatten die einzelnen Abteilungen ihre Türme und Tore zu besetzen und vor dem Rathaus Aufstellung zu nehmen. In den Feuerpfannen wurde zur Beleuchtung der Umgebung der Feuerstellen Pechkränze angezündet. Bemerkenswert war das Fehlen der Spritzen. Die Bauzunft, zu der Maurer, Steinmetz, Zimmerleute usw. eingeteilt waren, hatte bei Brandfällen die Aufgabe, mit den in verschiedenen Stadtteilen aufbewahrten Leitern die Dächer der angrenzenden Häuser zu besteigen und abzudecken. Mit Feuerhaken riss man das brennende Holzwerk herab und ging den Feuersgluten durch Wassergüsse zu Leib, so gut es eben möglich war.
Dass man so ängstlich die Tore schloss und durch Bewaffnete Türme und Rathausplatz besetzen ließ, war eine Vorsichtsmaßregel, die allen deutschen Städten gemeinsam war, und diese Vorschrift hatte, wie wir später ausführen werden, noch bis 1843 in Lautern bestanden. Feinde oder Diebsgesindel konnte eine „Feuersbrunst anstoßen“ und die dabei entstehende Verwirrung benützen, die Stadt zu überrumpeln oder ihrem lichtscheuen Gewerbe nachgehend, die leerstehenden Häuser auszurauben. Die erste Feuerspritze wird 1620 erwähnt. Als Lautern beim Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges mit neuen, gegen Beschießung widerstandsfähigeren Festungswerken versehen wurde, kam von der Regierung der Befehl, wegen drohender Belagerung eine Wasserspritze anzuschaffen.
Dieselbe wurde aus Heidelberg bezogen und kostete ganze 60 Gulden.
Doch was halfen alle diese Schutzmaßregeln gegen den herannahenden Krieg, der so unsägliches Elend über unser armes Vaterland und über das unglückliche Lautern bringen sollte.