Katastrophenschutz

Gemäß § 19 Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) setzt die Stadt Kaiserslautern zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Katastrophenschutz öffentliche und private Einheiten des Katastrophenschutzes ein. Die öffentlichen Einheiten werden von der Stadt Kaiserslautern selbst gestellt. Es handelt sich dabei um Führungs-, Brandschutz-, Gefahrstoff- und technischen Hilfe-Einheiten der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr Kaiserslautern.

Die Schnelleinsatzgruppen (SEG) in den Bereichen SanitätsdienstBetreuung und Versorgung sind private Katastrophenschutzeinheiten, die von den in Kaiserslautern ansässigen Hilfsorganisationen aufgestellt werden. Die Ausstattung und Ausrüstung der Einheiten erfolgt durch die Stadt Kaiserslautern.

Im Einzelnen stellen:

Geführt werden die Schnelleinsatzgruppen im Einsatz durch einen Leitenden Notarzt (LNA) und einen Organisatorischen Leiter (OrgL). Bei der Kommunikation und Dokumentation an der Einsatzstelle werden diese von dem speziell ausgebildeten Personal der Freiwilligen Feuerwehr Morlautern unterstützt.

Weitere Unterstützung erhält die Stadt Kaiserslautern durch die Gruppe der Notfallseelsorger (NFS), die bei Unfällen und größeren Schadensereignissen alarmiert wird und wertvolle Hilfe leistet.
 

Detaillierte Informationen zu den Katastrophenschutzeinheiten